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In einem aktuellen Bundesgerichtsurteil hat das Gericht festgehalten, dass bei den Berufsauslagen das Velo für den Weg zum Bahnhof und das Zugsabo in Kombination zum Abzug zugelassen werden muss.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat mitgeteilt, dass Selbstanzeigen im Zusammenhang mit dem Automatischen Informationsaustausch (AIA) nur noch bis zum 30.09.2018 akzeptiert werden. Danach ist keine Selbstanzeige mehr möglich.
Maximalbeiträge in die Säule 3a im Jahr 2017:
Für Lohnempfänger mit 2. Säule (Pensionskasse) Fr. 6‘768.00. Für Selbständigerwerbende u. Personen mit Nebenerwerb ohne 2. Säule, 20% des AHV-pflichtigen Einkommens, maximal Fr. 33‘840.00.
Reduktion Eigenmietwert:
Unter bestimmten Umständen kann entweder eine tatsächliche Unternutzung der Liegenschaft oder eine „wirtschaftliche“ Unternutzung geltend gemacht werden. Dies reduziert den Eigenmietwert teilweise beträchtlich. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.