Bundesgericht erlaubt Veloabzüge

Das Bundesgericht hat in einem neuen Urteil (2018) entschieden, dass es rechtens ist, den „Veloabzug“ und das ÖV-Abo kombiniert abzuziehen. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie mit dem Velo zum Bahnhof fahren, wir werden den entsprechenden Abzug vornehmen.

Wir meistern für Sie die ständig komplexer werdenden Anforderungen des Finanzwesens
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