Das neue Erbrecht ersetzt nicht das Testament

Das heute geltende Erbrecht wurde 1912 eingeführt. Den heutigen Familienstrukturen wird es nicht mehr gerecht. Ein neues Erbrecht tritt per 1.1.2023 in Kraft. Trotzdem empfiehlt es sich, ein Testament aufzusetzen, um Streitereien unter den Erben im Keim zu ersticken.

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