Nach der Volksabstimmung vom 24.9.2017 sind nun die Fahrkostenabzüge auch im Kanton Zürich auf CHF 5‘000.00 beschränkt. Der Maximalabzug von der Bundessteuer liegt bereits seit 2017 bei CHF 3‘000.00.
Wir meistern für Sie die ständig komplexer werdenden Anforderungen des Finanzwesens