Gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) ist in der Schweiz für alle Arbeitnehmenden eine Unfallversicherung obligatorisch. Diese gewährt Leistungen bei Berufs- und Nichtberufsunfällen (für Personen, die mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten) sowie bei Berufskrankheiten weltweit.
Die Obligatorische Unfallversicherung übernimmt nicht alles!
Das Gesetz schreibt dem UVG-Versicherer vor, bestimmte Geldleistungen (beispielsweise Taggelder) zu kürzen, wenn der Unfall die Folge einer Grobfahrlässigkeit oder eines Wagnisses ist. So müssen beispielsweise bei Unfällen, die sich bei der Ausübung von Risikosportarten ereignen, Leistungskürzungen vorgenommen werden. Wenn das Unternehmen eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, kompensiert diese die Kürzung vollumfänglich, und zwar unabhängig von anderen im Zusammenhang mit der Zusatzversicherung geschuldeten Leistungen. Damit erweist sich die UVG-Zusatzversicherung als unverzichtbar.
Moor Treuhand beantwortet Ihre Fragen
Löhne über dem UVG-Maximum (148’200.-)? Spitalaufenthalt in der privaten Abteilung? Uneingeschränkte medizinische Behandlung in der Schweiz und im Ausland? Kompensation der Kürzungen der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) bei Grobfahrlässigkeit und Wagnis, ohne Mehrprämie? Eine spezielle Deckung bei Rückfällen und/oder Spätfolgen eines nicht versicherten Unfalls? Anspruch auf Übertritt in die Einzelversicherung? Keine Kürzungen bei Grobfahrlässigkeit des Versicherten?
Der Versicherungsschutz unserer UVG-Zusatzversicherung kann gemäss Ihren Bedürfnissen gewählt werden, auch wenn die obligatorische UVG-Versicherung bei der Suva oder bei einem anderen Versicherer abgeschlossen wurde.
Weitere Infos unter: Factsheet UVG / UVG-Z
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