Sind Sie als Erbe eingesetzt, hegen jedoch den Verdacht, dass die Erbschaft überschuldet ist, leiten Sie einen der beiden folgenden Schritte unbedingt in die Wege: Schlagen Sie das Erbe aus oder verlangen Sie ein öffentliches Inventar. Beide Möglichkeiten haben ihre Tücken, verhindern aber, dass Sie automatisch die Schulden erben. Zögern Sie nicht, sich von uns beraten zu lassen.