Kommt es zu einer Ermessenveranlagung, sind Sie Ihrer Pflicht zur fristgerechten Einreichung Ihrer Steuererklärung nicht nachgekommen. Da das Steueramt in der Regel einfach 20 % auf das letzte versteuerte Einkommen schlägt, empfehlen wir Ihnen, es nicht auf eine Ermessensveranlagung ankommen zu lassen. Sollten Sie den Termin trotzdem verpasst haben, melden Sie sich umgehend bei uns. Wir retten, was noch zu retten ist.